Tarifvertrag Download
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2007 hatten wir in Deutschland ca. 39,7 Mio Beschäftigte,
davon waren ca. 16,12% gewerkschaftlich organisiert,
das entspricht ca. einer Zahl von 6, 399 Mio;
Tarifverträge gab es 2007 ca. 8000;
Das bedeutet ca. 0,0007999...Mio pro Vertrag entspricht ca. 799;
Wenn ich mich nicht verrechnet habe;
vg
marcus
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Wenn im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. In der Probezeit 2 Wochen und nach der Probezeit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Beispiel: Wenn sie z. B. heute die Kündigung abgibt zum 31.03. muss sie natürlich noch bis zum 31.03. arbeiten gehen. Es sei denn der Arbeitgeber stellt sie frei.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind nicht im Arbeitszeitgesetz geregelt, sondern im BGB.
hallo, kann da was grobes dazu sagen:
wenn die verhandlungen zw. arbeitgebern(verbänden) und gewerkschaften beim anfang nicht "fruchten", dann gibt es die urwahl bei der gewerkschaft; wenn über 75% der gewerkschafter zustimmen, dann können die einen streik machen; aber nicht in der friedenspause
was abgeschlossen wurde: im bau, elektrobranche; aktuell verhandlungen zw. bahn und gdl